DAS KLEINE STEUER-ABC
WICHTIGE BEGRIFFE KURZ ERKLÄRT
ABSETZBARKEIT
Bestimmte Ausgaben wie z.B. Spenden werden vom Jahreseinkommen abgezogen.
Das verringert die anfallenden Steuern. Diese werden dann rücküberwiesen.
ARBEITNEHMERVERANLAGUNG
Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr
bezogene Einkommen neu berechnet.
EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG
Beim Bezug mehrerer Arten von Einkünften (z.B. selbstständiger und nicht
selbstständiger Tätigkeiten), die eine bestimmte Summe übersteigen, muss
eine Einkommensteuererklärung gemacht werden.
JAHRESAUSGLEICH
Dieser Begriff ist ein anderes Wort für Arbeitnehmerveranlagung.
SPENDENABSETZBARKEIT
Spenden an mildtätige Organisationen und solche für Entwicklungs- und Katastrophenhilfe
sind bis zu einer Höhe von 10 % des Vorjahreseinkommens ab 2009 steuerlich
absetzbar (siehe Hinweis im Punkt „Schritt 3: Ausfüllen der Arbeitnehmerveranlagung).
STEUERN
Steuern sind neben Beiträgen und Gebühren eine Form von Abgaben. Sie fließen
in das allgemeine Budget für die Finanzierung staatlicher Leistungen.
WOHNSITZ-FINANZAMT
Dieses ist jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen
Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
